Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übersetzungsbüro Textwerk

Definition 

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bezeichnet „Das Übersetzungsbüro“: Vertaalbureau Textwerk B.V., ansässig in: Prins Hendrikkade 170-3, 1011 TC Amsterdam, Niederlande.

Artikel 1 – Allgemeines

Diese AGB gelten für alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Übersetzungsbüro und dem Auftraggeber, ausschließlich der vom Auftraggeber gestellten (allgemeinen) Bedingungen, es sei denn, dass das Übersetzungsbüro deren Anwendung schriftlich zugestimmt hat.

Artikel 2 – Angebote und Zustandekommen eines Vertrags

  • Allgemeine Angebote und Preisangaben des Übersetzungsbüros sind freibleibend.
  • Preisangaben und angegebene Termine können jederzeit widerrufen werden, sofern das Übersetzungsbüro vor der Angabe den zu übersetzenden oder zu bearbeiteten Text noch nicht einsehen konnte. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Akzeptanz des Angebotes des Übersetzungsbüros durch den Auftraggeber zustanden oder – wenn kein Angebot unterbreitet wurde – durch die schriftliche Bestätigung des Übersetzungsbüros eines vom Auftraggeber erteilten Auftrags.
  • Das Übersetzungsbüro betrachtet als Auftraggeber denjenigen, der ihm den Auftrag erteilt hat, es sei denn, dass dieser ausdrücklich zu erkennen gegeben hat, dass er im Auftrag und auf Rechnung eines Drittens handelt und dessen Name und Anschrift zur gleichen Zeit an das Übersetzungsbüro übermittelt.
  • Von Angestellten des Übersetzungsbüros getätigte Absprachen und Zusagen werden für das Übersetzungsbüro erst dann rechtlich bindend, wenn es sie schriftlich bestätigt hat.
  • Sollte das Übersetzungsbüro berechtigte Zweifel haben, ob der Auftraggeber in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, vor dem Beginn der Vertragserfüllung eine ausreichende Sicherheitsgarantie vom Auftraggeber zu verlangen.

Artikel 3 – Änderung und Stornierung von Aufträgen

  • Nimmt der Auftraggeber nach dem Zustandekommen des Vertrags Veränderungen außer von geringfügiger Art am Auftrag vor, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, den Liefertermin und/oder die Bezahlung anzupassen oder die Auftragsausführung zu verweigern. Im letzteren Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, den bereits ausgeführten Teil des Auftrags zu bezahlen und gelten die in Absatz 3 genannten Bestimmungen.
  • Wird ein Auftrag vom Auftraggeber storniert, ist der Auftraggeber zur vollständigen Bezahlung des bereits ausgeführten Teils des Auftrags verpflichtet. Außerdem ist der Auftraggeber, sofern zutreffend, zur Zahlung von Schadenersatz basierend auf einem Stundenlohn, für die bereits erfolgten Recherchearbeiten für den restlichen Teil des Auftrags verpflichtet. Auf Wunsch stellt das Übersetzungsbüro die bereits ausgeführten Arbeiten dem Auftraggeber zur Verfügung. In diesem Fall wird keine Gewährleistung für die Qualität der Lieferung übernommen.
  • Sollte das Übersetzungsbüro für die Ausführung des stornierten Auftrags bereits Zeit reserviert haben, kann das Übersetzungsbüro dem Auftraggeber eine Vergütung von 50% des Honorars für den nicht ausgeführten Teil des Auftrags berechnen.

Artikel 4 – Ausführung von Aufträgen und Geheimhaltung

  • Das Übersetzungsbüro ist verpflichtet, den Auftrag unter Beachtung des vom Auftraggeber genannten spezifischen Ziels für vom Übersetzungsbüro zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Texte nach bestem Wissen und Können und mit dem notwendigen Fachwissen auszuführen.
  • Das Übersetzungsbüro wird die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich behandeln, soweit dies in Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags möglich ist. Das Übersetzungsbüro wird seine Mitarbeiter zur Geheimhaltung verpflichten. Das Übersetzungsbüro ist nicht verantwortlich für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch Mitarbeiter, wenn es ausführen kann, dass die Verletzung nicht zu verhindern gewesen ist.
  • Sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil festgelegt wurde, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, einen Auftrag (teilweise) von Dritten ausführen zu lassen. Dies entbindet das Übersetzungsbüro nicht von seiner Verantwortung für die vertrauliche Behandlung und die korrekte Ausführung des Auftrags. Das Übersetzungsbüro wird die bestimmten Dritten zur Geheimhaltung verpflichten. Das Übersetzungsbüro ist nicht verantwortlich für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch Dritte, wenn es ausführen kann, dass die Verletzung nicht zu verhindern gewesen ist.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Wunsch, sofern möglich, eine inhaltliche Auskunft zum zu übersetzenden Text bereitzustellen und, sofern vorhanden, dem Übersetzungsbüro relevante Dokumente und Fachterminologie zur Verfügung zu stellen. Kosten und Risiken einer Übermittlung der betreffenden Informationen liegen dabei beim Auftraggeber.

Artikel 5 – Liefertermin und Zeitpunkt der Lieferung

  • Der vereinbarte Liefertermin ist, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ein Schätztermin. Sobald das Übersetzungsbüro feststellt oder erwartet, dass eine pünktliche Lieferung nicht möglich ist, ist es verpflichtet, den Auftraggeber darüber zu informieren.
  • Bei einer zu erwartenden Überschreitung eines ausdrücklich schriftlich vereinbarten Liefertermins durch das Übersetzungsbüro ist der Auftraggeber zur einseitigen Auflösung des Vertrags berechtigt, wenn auf die Ausführung des Vertrags nicht gewartet werden kann. Das Übersetzungsbüro ist in diesem Fall nicht zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Die Auflösung lässt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Bezahlung des bereits ausgeführten Teils des Auftrags unberührt.
  • Die Lieferung gilt als erfolgt zum Zeitpunkt des Versands. Als Zeitpunkt des Versands gilt der Moment der Zustellung und die Empfangsbestätigung beim Kurier oder bei elektronischem Versand (Fax, E-Mail, Modem, FTP, etc.) der Moment indem das Gerät den Versand durchgeführt hat.
  • Im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags durch das Übersetzungsbüro ist der Auftraggeber verpflichtet, alles was redlich notwendig oder wünschenswert ist, zu tun, um eine pünktliche Lieferung durch das Übersetzungsbüro zu gewährleisten.
  • Der Auftraggeber ist zur vollständigen Mitarbeit verpflichtet, um eine bestmögliche Lieferung der vom Übersetzungsbüro erbrachten Leistung zu gewährleisten. Der Auftraggeber gilt, ohne dazu ausdrücklich aufgefordert werden zu müssen, in Verzug, wenn er die Annahme der erbrachten Leistung verweigert. In diesem Fall gilt Artikel 6.5 des Vertrags.

Artikel 6 – Honorar und Bezahlung

  • Das Honorar basiert, sofern nicht anders vereinbart, zunächst auf den geltenden Wort- oder Stundentarifen des Übersetzungsbüros. Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, dem Auftraggeber neben dem Honorar einen Vorschuss in Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, in Rechnung zu stellen. Für jeden Auftrag kann der Minimumtarif pro Sprachkombination in Rechnung gestellt werden.
  • Der Preis, den das Übersetzungsbüro für die zu erbringende Leistung angegeben hat, gilt ausschließlich für die Leistung entsprechend der vereinbarten Spezifikationen.
  • Das Übersetzungsbüro ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn der Auftraggeber zusätzlich zu bearbeitenden Text, undeutliche Kopien, untaugliche Computerprogramme oder Dateien liefert, durch die dem Übersetzungsbüro zusätzliche Arbeit oder Kosten entstehen, die das Übersetzungsbüro bei Annahme des Vertrags nicht erwarten konnte. Die obige Zusammenfassung ist nicht darauf begrenzt.
  • Alle Beträge werden exklusive Mehrwertsteuer genannt.
  • Rechnungen müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum (oder innerhalb eines anderen vom Übersetzungsbüro schriftlich angegebenen Zahlungsrahmens) ohne Abzüge, Verrechnung oder Verzögerung netto in der Währung erfolgen, in der die Rechnung erstellt wurde. Bei nicht-pünktlicher Bezahlung gilt der Auftraggeber unverzüglich und ohne weitere Mittelung in Verzug, in welchem Fall der Auftraggeber zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 2% des Rechnungsbetrags ab dem Datum des Verzugs bis zum Moment der vollständigen Bezahlung verpflichtet ist.

Artikel 7 – Reklamationen und Streitigkeiten

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beschwerden über das Gelieferte schnellstmöglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach der Lieferung schriftlich an das Übersetzungsbüro zu übermitteln. Das Äußern einer Beschwerde entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
  • Sollte der Auftraggeber die Korrektheit bestimmter Übersetzungen bezweifeln und das Übersetzungsbüro um eine Rückmeldung bitten und das Übersetzungsbüro in der Folge deutlich machen, dass die verwendete Übersetzung nicht falsch ist, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, dem Auftraggeber die in diesem Zusammenhang zusätzlich erfolgten Arbeitsstunden und weitere entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
  • Hat der Auftraggeber zum im Absatz 7.1 genannten Zeitpunkt keine Beschwerden geäußert, gilt die Lieferung als vollständig akzeptiert. Reklamationen werden nur noch behandelt, wenn das Übersetzungsbüro dies aus eigenen Gründen als wünschenswert erachtet. Eine Änderung eines Teils des übersetzten oder bearbeiteten Texts durch das Übersetzungsbüro auf Wunsch des Auftraggebers, bedeutet nicht, dass das Übersetzungsbüro eine unzureichend erbrachte Leistung anerkennt.
  • Bei einer berechtigten Beschwerde ist das Übersetzungsbüro berechtigt, die Lieferung innerhalb einer angemessenen Zeit zu überarbeiten oder zu ersetzen. Ist das Übersetzungsbüro nicht in der Lage, dem Wunsch nach Überarbeitung oder Ersatz angemessen zu entsprechen, kann es eine Preisreduzierung anbieten.
  • Können Auftraggeber und das Übersetzungsbüro innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens keine Lösung für die Beschwerde finden, kann innerhalb von zwei Monaten nach der Entstehung des Konfliktes, dieser vorgelegt werden.
  • Das Recht des Auftraggebers zur Einreichung von Reklamationen erlischt, wenn der Teil der Lieferung, auf den sich die Beschwerde bezieht, vom Auftraggeber bearbeitet wurde oder bearbeiten gelassen wurde, unabhängig davon, ob er das Gelieferte an Dritte weitergeliefert hat.

Artikel 8 – Haftung und Freistellung

  • Das Übersetzungsbüro haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, die als direkte und nachweisbare Folge eines dem Übersetzungsbüro anlastbaren Mangels entstanden sind. Das Übersetzungsbüro übernimmt keine Haftung für jegliche andere Form von Schäden wie indirekte Schäden, Folgeschäden, Betriebsschäden, Verzögerungsschäden und verminderte Gewinne.
  • Die Haftung des Übersetzungsbüros ist auf jeden Fall beschränkt auf den Rechnungswert exklusive Mehrwertsteuer der bereits berechneten und/oder gelieferten Teile des betreffenden Auftrags. Die Haftung des Übersetzungsbüros ist darüber hinaus grundsätzlich begrenzt auf den Rechnungsbetrag pro Vorfall oder die zusammenhängende Reihe von Ereignissen.
  • Doppeldeutigkeit eines zu übersetzenden Texts entbindet das Übersetzungsbüro von jeder Haftung.
  • Die Beurteilung der Frage ob (die Verwendung) eines zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Texts und einer vom Übersetzungsbüro gelieferten Übersetzung oder ihrer Bearbeitung bestimmte Risiken für körperliche Schäden enthält, liegt einschließlich der Risiken beim Auftraggeber.
  • Das Übersetzungsbüro übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Verlust der für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Dokumente, Informationen oder Datenträger. Das Übersetzungsbüro übernimmt keine Haftung für Kosten und/oder Schäden, die in Folge der Verwendung von Informationstechnologie und Telekommunikationsmittel oder in Folge des Versands oder Transports von Informationen und Datenträgers entstehen oder durch vorhanden Computerviren in den vom Übersetzungsbüro gelieferten Dateien oder Datenträgern.
  • Der Auftraggeber stellt das Übersetzungsbüro von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Verwendung des Gelieferten ergeben, frei.
  • Der Auftraggeber stellt das Übersetzungsbüro von allen Ansprüchen Dritter betreffend etwaiger Eigentums-, Patent-, Urheber- oder andere geistiger Eigentumsrechte in Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags frei.

Artikel 9 – Auflösung und höhere Gewalt

  • Sollte der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, für zahlungsunfähig erklärt, seine Insolvenz beantragt werden oder er unter Insolvenzrecht gestellt werden, sollte eine Schuldensanierungsregelung natürlicher Personen erfolgt sein oder der Betrieb des Auftragsgebers liquidiert wurden sein, ist das Übersetzungsbüro ohne jede Verpflichtung zur Schadenersatzzahlung berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder die Ausführung zu verschieben. Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, sofort die Begleichung der ihm zustehenden Beträge fordern.
  • Sollte das Übersetzungsbüro durch Umstände, die außerhalb seiner Macht und seiner Gewährleistung liegen, seine Verpflichtungen nicht erfüllen können, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, den Vertrag ohne jeden Anspruch auf Schadenersatz seitens des Auftraggebers aufzulösen. Als derartige Umstände (höhere Gewalt) gelten in jedem Fall – aber nicht ausschließlich – Brand, Unglücke, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, Terroranschläge, Transportprobleme, Regierungsmaßnahmen, Störungen bei den Internetdienstleistern, Nachlässigkeit von Lieferanten und andere Umstände, auf die das Übersetzungsbüro keinen Einfluss hat.
  • Sollte das Übersetzungsbüro aufgrund höherer Gewalt die weitere Ausführung eines Vertrags einstellen, behält es sich allerdings das Recht auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Arbeiten, der entstandenen Kosten und gezahlten Vorschüsse vor.

Artikel 10 – Urheberrecht

10.1 Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, gehen die Urheberrechte an den vom Übersetzungsbüro erstellten Übersetzungen zu dem Zeitpunkt an den Auftraggeber über, an dem dieser seine die Übersetzungen betreffenden finanziellen und anderen Verpflichtungen gegenüber dem Übersetzungsbüro vollständig erfüllt hat.

  • Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, die Übersetzung zu veröffentlichen oder zu verwenden, solange die Urheberrechte noch beim Übersetzungsbüro liegen.
  • Das Übersetzungsbüro duldet die Verwendung der Übersetzung, deren Urheberrechte noch beim Übersetzungsbüro liegen, 14 Tage lang nach Lieferung und Versand der Rechnung.
  • Hat der Auftraggeber die Übersetzung unrechtmäßig in Gebrauch genommen, obwohl die Urheberrechte noch beim Übersetzungsbüro liegen, ist der Auftraggeber zur Zahlung eines Betrags entsprechend 10% des Rechnungsbetrags für jeden Tag der unrechtmäßigen Nutzung der Übersetzung verpflichtet.

Artikel 11 – Anwendbares Recht

11.1 Für alle rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Übersetzungsbüro gilt niederländisches Recht. Bei Versionen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache als Niederländisch, hat der niederländische Text Vorrang. Eine Ausgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Wunsch jederzeit kostenlos dem Anfragenden zugeschickt.